Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf, Stand 25.09.2026 – anwaltliche Prüfung ausstehend. Dieser Hinweis wird vor dem Livegang entfernt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NJ Clothing GmbH

für Geschäftskunden (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NJ Clothing GmbH, Rheinpromenade 9, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „NJ“) und ihren Kunden über die Lieferung von Bekleidung, einschließlich individuell gefertigter oder veredelter Ware.

(2) NJ schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NJ ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn NJ in Kenntnis solcher Bedingungen liefert.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall, zum Beispiel in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und verpflichtet weder den Kunden noch NJ.

(2) Auf Grundlage der Anfrage erstellt NJ ein individuelles Angebot. Das Angebot ist [30] Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und NJ den Auftrag in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung).

(4) Muster, Abbildungen, Farbdarstellungen am Bildschirm und Angaben auf der Website dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Eigenschaften sowie ein vom Kunden freigegebenes Muster.

§ 3 Individualisierung und Freigabe

(1) Der Kunde kann Farben, Logos und Logopositionen im Rahmen der von NJ angebotenen Möglichkeiten wählen. Die Einzelheiten werden im Angebot festgehalten.

(2) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine Freigabevorlage (zum Beispiel ein Muster, einen Farbabgleich oder eine Stickvorschau). Die Produktion beginnt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform. Mit der Freigabe gelten Farbe, Logo, Position und Ausführung als genehmigt.

(3) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Farbangaben (zum Beispiel HEX oder Pantone) und fertiger Ware sind technisch bedingt möglich. Geringe, branchenübliche Abweichungen in Farbton, Material und Maß – auch zwischen verschiedenen Produktionschargen und Nachbestellungen – stellen keinen Mangel dar.

(4) Der Kunde stellt Logos und Vorlagen in einem geeigneten Dateiformat bereit ([z. B. Vektorformat AI, EPS, SVG oder PDF]). Kosten für die Aufbereitung ungeeigneter Dateien trägt der Kunde nach vorheriger Absprache.

(5) Der Kunde versichert, dass er die Rechte an allen übermittelten Logos, Marken, Namen und Vorlagen besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt NJ von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Rechtsverletzung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(6) NJ darf die Veredelung von Inhalten ablehnen, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

§ 4 Mindestmengen, Mehr- und Minderlieferung

(1) Für individualisierte Ware gelten die im Angebot genannten Mindestabnahmemengen, insbesondere je Farbe und Artikel.

(2) Bei individuell gefertigter Ware sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu [5] % der bestellten Menge zulässig. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Verpackung, Versand und gegebenenfalls Zölle werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei individualisierter Ware ist eine Anzahlung von [__] % des Auftragswerts mit der Auftragsbestätigung fällig. Die Produktion beginnt nach Eingang der Anzahlung und der Freigabe nach § 3. Der Restbetrag ist [14] Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). NJ kann in diesem Fall weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen von einer Vorauszahlung abhängig machen.

(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle Einzelheiten geklärt sind, die Freigabe nach § 3 vorliegt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Höhere Gewalt und andere Ereignisse, die NJ nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Störungen in Produktion oder Transport, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Streik), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als [drei] Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

(5) Kommt NJ in Lieferverzug, muss der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist setzen.

§ 7 Versand und Gefahrübergang

(1) Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Art und Weg des Versands wählt NJ, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von NJ.

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nutzen und an seine Mitarbeitenden ausgeben. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht zulässig. Über Zugriffe Dritter, zum Beispiel Pfändungen, informiert der Kunde NJ unverzüglich.

§ 9 Mängel

(1) Der Kunde prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt und zeigt erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen innerhalb von [7] Tagen in Textform an. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB.

(2) Keine Mängel sind insbesondere: Abweichungen im Rahmen von § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2, Merkmale eines freigegebenen Musters, normale Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemäße Pflege, Wäsche oder Behandlung entgegen den Pflegehinweisen.

(3) Bei berechtigten Mängeln leistet NJ nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 10.

(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 10 Haftung

(1) NJ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NJ nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beauftragten von NJ.

§ 11 Änderung und Stornierung von Aufträgen

(1) Änderungen oder eine Stornierung nach Vertragsschluss sind nur mit Zustimmung von NJ möglich.

(2) Nach Freigabe nach § 3 wird individualisierte Ware eigens für den Kunden hergestellt und kann anderweitig nicht verkauft werden. Stimmt NJ einer Stornierung zu, trägt der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere für Material, Stickprogramme und bereits gefertigte Ware.

§ 12 Nachbestellungen

(1) NJ legt die Artikel der Kollektion auf eine langfristige Nachbestellbarkeit an, damit Kunden ihre Ausstattung über Jahre einheitlich ergänzen können.

(2) Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Preise, Mindestmengen und Lieferzeiten richten sich nach dem dann gültigen Angebot. Für Farbabweichungen zwischen Chargen gilt § 3 Abs. 3.

(3) Ein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Artikels für einen bestimmten Zeitraum oder zu gleichbleibenden Bedingungen besteht nur, wenn dies in Textform vereinbart ist, zum Beispiel in einem Rahmenvertrag. Wird ein Artikel eingestellt oder wesentlich geändert, informiert NJ Kunden mit laufender Geschäftsbeziehung rechtzeitig vorab, soweit möglich.

§ 13 Schutzrechte von NJ

Designs, Schnitte, Marken, Muster und Entwürfe von NJ sind geschützt und bleiben Eigentum von NJ. Der Kunde darf sie weder selbst nachbilden noch durch Dritte nachbilden lassen.

§ 14 Datenschutz

NJ verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Durchführung des Vertrags und nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von NJ, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NJ kann auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

NJ Clothing GmbH · Rheinpromenade 9 · 40789 Monheim am Rhein · n.issa@nj-clothing.de
Stand: [Datum]